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Brigitte Weiß
Ein persönliches Krisenkonzept
Dies ist eine, nach der Gesetzeslage vom 1.1.99
aktualisierte, Fassung. Das Konzept erschien 1997 im Buch "Bevor die
Stimmen wiederkommen" (Psychiatrie-Verlag) und 1998 in "Experten in
eigener Sache" (Zenit-Verlag). Eine jeweils andere aktualisierte
Fassung erschien 1999 in der Neuauflage des Buches: Rudolf Winzen
"Zwang" (Zenit-Verlag) und ebenfalls 1999 im Taschenbuch des
Bundesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen (BPE) e.V. ,Paranus-Verlag.
"Mein Krisenkonzept" nenne ich die Möglichkeit, die jeder selbst
hat, sein soziales Umfeld so zu strukturieren, daß im Krisenfall
Notwendigkeiten und Bedürfnisse abgesichert sind.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Zu wem habe ich Vertrauen? Wie werden
im Krisenfall meine Bedürfnisse und die Notwendigkeiten meines
Alltags am sichersten in meinem Sinne erfüllt?
Zu diesen Überlegungen kam ich, als ich merkte, daß oft in
Krisen irgend jemand irgend etwas über mich und meine
Angelegenheiten verfügte - meist ohne dabei auf meine Wünsche
Rücksicht zu nehmen. Vieles, was mir wichtig erschien, blieb
liegen. Anderes wurde ganz anders geregelt, als mir lieb gewesen
wäre. Man ging mit mir um, wie mit einem Gegenstand, hielt Freunde
von mir fern und versteckte mich.
Über viele Jahre hinweg arbeitete ich an diesem
Strukturierungsprozeß. Er ist bis heute nicht abgeschlossen.
Eigentlich wird er nie abgeschlossen sein. Er bleibt eine dauernde
Aufgabe für mich. Daher auch "Konzept", was laut Herder-Lexikon
"schriftlicher Entwurf, vorläufige Fassung" heißt. So wie
das ganze Leben ein Fortschreiten ist, so schreiten auch die
Bedürfnisse eines Menschen fort; somit kann eine Absicherung der
Bedürfnisse auch nie als abgeschlossen gelten. Daß ich
diesen Bestrebungen einen Namen gegeben und sie zu Papier gebracht
habe, liegt daran, daß viele Psychiatrie-Erfahrene großes
Interesse an diesen Überlegungen gezeigt haben und immer wieder
gebeten haben, wichtige Punkte zusammenzuschreiben, als
Gedächtnisstütze und Nachschlagewerk.
Das Krisenkonzept hat nichts mit dem Behandlungsvertrag
(Behandlungsvereinbarung) oder mit dem Psychiatrischen Testament zu
tun. Es geht um Selbsthilfe in Reinform. "Die eigene Sache in die Hand
nehmen" war meine Grundidee, als ich anfing, darüber nachzudenken,
wie sich etwas ändern kann an der totalen Hilflosigkeit,
Entmündigung und Unsicherheit, in die mich Krisen immer wieder
brachten.
Strukturierungsvorschläge
Alle nachfolgenden Punkte verstehen sich als
Anstöße. Sie müssen für jeden individuell
abgeändert, ergänzt, gekürzt oder anderweitig
modifiziert werden. Auf keinen Fall hat die hier angegebene Reihenfolge
Priorität.
Und ganz wichtig: Wer anfängt, in diese Richtung zu denken, sollte
sich selbst viel Zeit und Geduld gönnen. Es handelt sich hierbei
nicht um einen Arbeitskatalog, den man möglichst rasch als
erledigt abhaken muß.
Nun die Punkte im einzelnen:
1. Ein Psychiatrie-Erfahrener könnte sich überlegen und aufschreiben:
- Wer lebt in meinem Umfeld, zu dem ich Vertrauen habe?
- Was kann ich wem anvertrauen (Geld, Wohnung, Kinder, Tiere)?
- Wer geht in Krisen mit mir um? Wie hätte ich es gerne?
- Wer soll informiert werden, falls ich in eine Klinik eingewiesen werde? Wer nicht?
- Welcher Arzt soll hinzugezogen werden, bevor über eine Klinikeinweisung entschieden wird?
- Möchte ich vorrangig zunächst eher zu einem (meinem) Arzt oder in eine bestimmte Klinik gebracht werden?
- Wem könnte ich Vollmachten erteilen (siehe unter 3.)?
2. Wenn man sich über die Punkte klar geworden ist, kann man daran
gehen, mit diesen Menschen ins Gespräch darüber zu kommen,
inwieweit sie bereit sind, diese Rolle zu übernehmen und wie meine
Wünsche aussehen. Wie kann abgesichert werden, daß ich in
die gewünschte Klinik, zum Arzt usw. Gebracht werde? Wer sich um
meine Wohnung, Kinder, Geld, Tiere usw. Kümmern soll, muß in
krisenfreien Zeiten entsprechend informiert und eingeübt werden,
damit auch wirklich meine Wünsche erfüllt werden.
3. Jeder von uns sollte sich ernsthaft mit der Möglichkeit
befassen, daß eine "Betreuung" ausgesprochen wird. Ein
Verdrängen dieser Möglichkeit hat im Ernstfall zur Folge,
daß über einen verfügt wird. Besser ist es, im Vorfeld,
in guten Tagen, eine Betreuungsverfügung zu hinterlegen, in der
steht, wer Betreuer werden soll, im Falle daß ...
Fragen sind:
- Wer hätte mein Vertrauen für eine Betreuung in Vermögensfragen?
- Wer für Personensorge?
- Wer für Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- Wer für Zuführung zur Heilbehandlung?
- Wen möchte ich auf keinen Fall als Betreuer?
Es besteht die Möglichkeit eine Betreuung ganz zu
vermeiden, indem ich jemanden bevollmächtige(siehe § 1896,
Abs. 2 BGB) Man kann Vollmachten (am besten schriftlich) erteilen
für Finanz- und Vermögensangelegenheiten,
Rechtsgeschäfte, Personensorge (z.B. medizinischer Versorgung
usw.), persönliche Angelegenheiten. Zum Beispiel habe ich zwei
Bekannten die Vollmacht erteilt, in Absprache mit meinem ambulanten
Psychiater oder Hausarzt mir im Krisenfall Medikamente zu geben. Eine
Postvollmacht ist auch praktisch für Zeiten in denen man im Urlaub
ist. Eine Vollmacht, die sich auf gefährliche medizinische
Maßnahmen (§ 1904 BGB)oder auf Unterbringung bzw.
freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1906 BGB) bezieht
muß schriftlich sein. (Wenn ich eine Vollmacht erteile, daß
meine Wohnung im Ernstfall aufgelöst werden kann, benötigt
der Bevollmächtigte dazu keine Genehmigung des Richters, im
Gegensatz zum Betreuer)
In der Betreuungsverfügung benennt man den/die gewünschten
Betreuer und für welche Bereiche eine Betreuung unterbleiben kann,
weil Vorsorge in Form von Vollmachten getroffen ist (angeben, welche
Vollmacht und an wen). Derzeit ist allerdings nur in wenigen
Bundesländern, z. B. in Bayern, die Hinterlegung einer
Betreuungsverfügung beim zuständigen Amtsgericht gesetzlich
geregelt. Man hat sich den sinnigen Namen "Patientenschutzbrief"
dafür ausgedacht.
Man sollte evtl. zwei Personen eine gemeinsame Vollmacht erteilen. Das
erleichtert den Bevollmächtigten die Sache, weil nicht allein
entschieden werden muß, und außerdem bietet dies mehr
Sicherheit vor Mißbrauch.
Vor Augen halten muß man sich dabei, daß eine Betreuung
trotz Verfügung letztlich auf Zwang beruht. Eine Vollmacht dagegen
ist eine willentliche Übertragung von Verantwortlichkeiten.
Wichtig aber: Eine Vorsorgevollmacht ist absolute Vertrauenssache. Im
Ernstfall ist man dem Bevollmächtigten auf Gedeih und Verderb
ausgeliefert. Bis ein evtl. Mißbrauch aufgedeckt wird, kann es
lange dauern. Eine sorgfältige Auswahl der Personen ist daher sehr
wichtig.
Es ist auch möglich, eine Vertrauensperson zur richterlichen
Anhörung hinzuzuziehen, die vor dem Aussprechen einer Betreuung
stattfindet. Wenn man aber erst über diese Person nachzudenken
beginnt, sobald der Richtertermin schon angesetzt ist, die Krise schon
zugeschlagen hat, dann ist es zu spät.
Hilfreich ist hier, sich mit dem Betreuungsrecht näher zu
befassen. Literaturempfehlung: Rudolf Winzen: "Zwang", ein Ratgeber mit
vielen Beispielen und Mustertexten (Neue, nach der Gesetzeslage 99
überarbeitete, Auflage erscheint 99 im Zenit-Verlag) und Walter
Zimmermann "Betreuungsrecht 1999 - Hilfe für Betreute und Betruer"
ein dtv-TB.
4. Psychiatrieerfahrene Frauen, die Kinder haben, sollten regeln, wer
sich um die Kindern kümmern kann und auch die Kinder auf diese
Möglichkeit vorbereiten (das kann ggfls. verhindern, daß die
Kinder in Heime kommen bzw. der Mutter weggenommen werden).
5. Auf jeden Fall sollten Alleinlebende einen Wohnungsschlüssel
bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Das ist nicht nur praktisch,
wenn man sich mal ausgesperrt hat oder mal verreist ist, sondern auch
hilfreich in Krisenfällen. Es kann jemand in die Wohnung, um zu
helfen. Während Klinikaufenthalten ist sichergestellt, daß
Blumen gegossen, Tiere versorgt, Fenster geschlossen sind, der
Briefkasten geleert wird usw.
6. Ein anderer Überlegungsansatz kann sein:
Welche Erfahrungen aus früheren Krisen müssen berücksichtigt werden, wenn die
nächste Krise ambulant behandelt werden soll?
- Welcher Arzt hilft mir?
- Welche Freunde halten Kontakt?
- Wo liegen die Grenzen, die andere in diesem Rahmen nicht überschreiten können, wollen, sollen?
7. Hilfreich ist es, eine Liste anzufertigen mit Namen, Adressen,
Telefonnummern all der Menschen, die in dieses Konzept eingebunden
sind. Dazu Ärzte, Sozialpsychiatrischer Dienst, Teestube, sonstige
Profis meines Vertrauens usw. Diese Liste sollten alle Beteiligten
haben, damit man sich im Ernstfall in Verbindung setzen kann.
8. Für die, die an ihrem Arbeitsplatz nicht verheimlichen
müssen, daß sie Psychiatrie-Erfahrene sind, ist eine Idee,
solch eine Liste dem Vorgesetzten zu überlassen. Das nimmt in der
Firma die Angst vor der Krankheit, weil Ansprechpartner bekannt sind.
Mein Vorgesetzter äußerte z.B. Erleichterung, als er eine
solche Liste bekam. Er hatte sich Gedanken darüber gemacht, was zu
tun sei, wenn ich am Arbeitsplatz in eine Krise käme. Ein
andermal, als ich mehrere Tage unentschuldigt fehlte, wandte e sich an
eine der angegebenen Vertrauenspersonen. So erfuhr er, daß ich,
weit weg von Zuhause, in einer Klinik war. So galt ich als
entschuldigt, was arbeitsrechtlich wichtig ist. Außerdem rief man
mich regelmäßig an, was mir gut tat, da ich dort
natürlich keinen Besuch bekam.
9. Die Anschrift einer Vertrauensperson sollte immer in der Brieftasche
o.ä. sein, z.B. auf der Rückseite des Organspendeausweises
oder in einem Krisenpaß (siehe 10.), vor allem, wenn es sich
nicht um die engsten Familienangehörigen handelt, da diese in der
Regel zuerst verständigt werden. Mir persönlich hat das schon
zweimal geholfen, als ich im Ausland in eine Klinik kam. Das
medizinische Personal hat sich an diese Person gewandt, nicht an meine
Verwandtschaft. So wurde ein umgehender Rücktransport
veranlaßt, mit anschließend rein ambulanter Behandlung,
ohne jeglichen weiteren Klinikaufenthalt.
10. Das einfachste, aber trotzdem sehr hilfreiche Mittel für jeden
Psychiatrie-Erfahrenen ist der Krisenpaß (zu beziehen z.B.
über die Münchner Psychiatrie-Erfahrenen, MüPE e.V.,
Thalkirchner Str. 10, 80337 München, Tel.+Fax. 089/26023025) Mit
wenig Aufwand kann man wichtige Informationen und Wünsche
dokumentieren, z. B. Erfahrungen mit Medikamenten, Personen, die
benachrichtigt werden sollen, Behandlungswünsche usw.
11. Wenn meine zuständige Klinik die Möglichkeit einer
Behandlungsvereinbarung anbietet, sollte man sich die Unterlagen
zunächst zuschicken lassen und prüfen, ob sie überhaupt
für mich sinnvoll ist. Zur Wahrung der Selbstbestimmung ist es
rechtlich nicht nötig, daß eine Vereinbarung unterschrieben
wird. Die aktuellen Wünsche des Patienten müssen auch ohne
Vereinbarung berücksichtigt werdenden, analog der Vorschrften nach
§1901, Abs. 2 BGB. Ein Bevollmächtigter, der befugt ist,
über medizinische Behandlung und Freiheitsentzug zu entscheiden,
kann darauf achten, daß diese Wünsche berücksichtigt
werden. Er kann ggfls. auf Ärzte und Klinikpersonal Einfluß
nehmen und kann es dazu zwingen, Rechenschaft abzugeben; unter
Umständen den Patienten auch aus einer Klinik holen. So eine
Einfluß-. und Kontrollinstanz sieht die Behandlungsvereinbarung
nicht vor. Der Vorteil einer Behandlungsvereinbarung besteht lediglich
darin, daß man in krisenfreien Zeiten mit dem potentiell in Frage
kommenden Klinikpersonal ins Gespräch gekommen ist und sich nicht
nur immer unter psychischen Ausnahmesituationen gegenübertritt -
es bleibt die Frage, ob das nicht auch ohne Unterzeichnung einer
Vereinbarung ermöglich werden sollte.
12. Der Vollständigkeit halber sei auch dringend auf die
Möglichkeit verwiesen, eine Patientenverfügung zu verfassen.
Darin kann genau festgehalten werden, unter welchen Bedingungen man
welche Behandlungsmaßnahmen wünscht (auch in nicht
psychiatrischen Behandlungen) Näheres siehe R. Winzen
"Zwang", Zenit-Verlag und "Münchner Vorsorgebroschüre"
kostenlos zu beziehen bei der Betreuungsstelle der LHS München,
Mathildenstr. 3a, 80336 München, Tel. 089/233-25990)
Diese Punkte haben hoffentlich einen Einblick vermittelt, in das, was
ich mit "Strukturierung des persönlichen Umfeldes" meine und
damit, seine Sache selbst in die Hand zu nehmen.
Das Wichtigste, so habe ich all die Jahre festgestellt, ist die Pflege
des Kontaktes zu den Menschen, die man in seinen Plan eingebaut hat. Es
ist nicht nur unerläßlich, Absprachen zu treffen,
Wünsche, Bedürfnisse, Krisenerfahrungen und Ängste zu
vermitteln, sondern auch die alltägliche Freundschaftspflege
muß Grundlage dieser Vertrauensbasis bleiben.
Immer wieder sollte man auch überdenken, ob nicht Änderungen,
Ergänzungen, Umstrukturierungen nötig sind. Auch das meinte
ich, als ich eingangs über den dauernden Prozeß gesprochen
habe.
Meine Erfahrungen und Ideen anderer
1994 machte ich eine Erfahrung, die mich dazu bewogen
hat, erstmals diese Ideen auch schriftlich zu verbreiten. Hier in
München, erarbeitete ich zusammen mit einer Frau für diese
ein derartiges Konzept.. Wir hatten ein ganzes Blatt voll Aufgaben und
Namen gesammelt. Diese Frau stand zu dem Zeitpunkt unter Betreuung. Ein
großes Anliegen war ihr, diese Betreuung aufheben zu lassen.
Deshalb hatte sie einen Termin beim Richter. Auf die Frage, wie sie
denn ihr Leben künftig gestalten wolle, zog sie das Blatt heraus
und erläuterte den Sinn der Aufstellung. Den Richter hat diese
Arbeit so beeindruckt, daß er die Betreuung mit sofortiger
Wirkung aufhob.
Eine interessante Idee hat eine manisch-depressive Frau in die Tat
umgesetzt. In manischen Phasen ist sie oft verleitet, zu viel Geld
auszugeben oder Gegenstände zu verschenken. Sie hat sich nun
selbst dadurch geschützt, daß sie sich keine Kreditkarten
mehr aushändigen läßt, Schecks nur noch gemeinsam mit
einer Vertrauensperson unterschreiben kann (so etwas kann man mit jeder
Bank vereinbaren) und auch größere Geldbeträge nur in
Gemeinschaft mit dieser Person abheben kann. Außerdem hat sie
eine Freundin gebeten, sie regelmäßig zu besuchen und darauf
zu achten, ob Dinge in ihrer Wohnung fehlen, die sie wieder verschenkt
haben könnte.
Mir persönlich hat diese Strukturierung meiner Umgebung zum einen
sehr viel mehr Sicherheit gebracht. Mir ist die Angst vor der Krise
genommen. Ich weiß nun, daß in jedem Fall Menschen da sind,
die in meinem Sinne handeln. Ich weiß, daß in meiner
Wohnung alles in Ordnung ist, daß meine Angelegenheiten in meinem
Sinne geregelt werden usw. Vor allem aber weiß ich auch,
daß im Fall einer neu auftretenden Krise Menschen um mich sind,
die mit mir auch menschlich umgehen. All das sind beruhigende Faktoren.
Der wichtigste Teil jedoch ist ein ganz anderer, der mit dem Konzept
als solchem nur am Rande zu tun hat: Durch die Suche nach Vertrauten,
durch die dazugehörigen Gespräche haben sich Menschen aus
meinem Umfeld, die ich bis dato als selbstverständlich hinnahm,
als echte Freunde entpuppt. Nicht nur als Vertraute in Sachen
psychischer Erkrankung wurden sie für mich unentbehrlich, sondern
auch als Freunde in allen Lebensbereichen.
Ein anderer wichtiger Punkt ist für mich Wirklichkeit geworden:
Menschen, die mich früher in Krisenzeiten so behandelten, wie ich
es gerade nicht wollte, haben durch meine konsequente Eigeninitiative
gelernt, sich nicht mehr einzumischen, meine Entscheidungen zu
akzeptieren und mich mit ihren Vorstellungen über meine Erkrankung
zu verschonen. Mein erster Schritt hin zur Umgestaltung meines sozialen
Umfeldes war vor mehr als 10 Jahren, daß ich Zuhause ausgezogen
bin. Ich nahm zunächst Abstand von Verwandten, alten Nachbarn, und
Freunden. In meinem jetzigen Wohnumfeld baute ich neue Kontakte auf.
Das muß nicht für jeden der richtige Anfang sein, aber
für mich war das wichtig. Heute habe ich zu den Menschen, denen
ich damals den Rücken gekehrt habe eine neue, ganz andere
Beziehung. Diese basiert nicht mehr auf einer Vorstellung, daß
ich durch meine Erkrankung bedingt anders zu behandeln sei, sondern auf
einer gleichberechtigten Ebene unter gleichermaßen Erwachsenen.
Ausblick
Seit ich mein Konzept schriftlich verbreite, mache ich
immer wieder die gleiche Erfahrung mit denen, die es lesen. Die erste
Reaktion ist: Ich habe keine Freunde, ich kenne niemanden, mir hilft
keiner usw. Viele sind dann schnell damit bei der Hand, sich mit diesem
Thema gar nicht mehr weiter beschäftigen zu wollen,. Dabei stellt
sich bei näherem Hinsehen meist heraus, daß es durchaus
Menschen im Leben jedes Psychiatrie-Erfahrenen gibt, zu denen solche
Vertrauensverhältnisse aufgebaut werden können.
Ein anderer Punkt ist, daß mancher sich überfordert
fühlt von der Fülle der verschiedenen Anregungen. Nur selten
gelingt es mir, deutlich zu machen, daß auch ich nicht in wenigen
Tagen das alles geschafft habe, das eine oder andere sogar noch gar
nicht verwirklicht ist. Wenn ich erzähle, daß acht bis zehn
Jahre Kleinarbeit und Schritt für Schritt hinter dem steht, was
ich heute mein Krisenkonzept nenne, dann ernte ich zwar oft
Bewunderung, aber die Tendenz zur Resignation bleibt. Aus diesem Grunde
freue ich mich besonders, daß ein Ansatz wie der Vorsorgebogen
entstanden ist (näheres in dem Buch "Bevor die Stimmen
wiederkommen", Psychiatrie-Verlag)). Hier wird in ähnlicher
Richtung ein Weg zu mehr Selbständigkeit der Betroffenen
eingeschlagen. Professionelle Stütze, die für viele
Psychiatrie-Erfahrene doch sehr wichtig ist, kann so eventuell
hinführen zu mehr Eigeninitiative und Ausdauer.
Mehr Selbstbestimmung auf dem Weg zu mehr Selbstbewußtsein und
selbstverantwortetem Umgang mit psychischen Störungen können
meiner Meinung nach ein wichtiger Schritt sein zu psychischer
Stabilisierung. Aber auch zum Abbau von Vorurteilen gegen psychisch
Kranke können die Psychiatrie-Erfahrenen selbst viel beitragen,
wenn sie beweisen, daß sie verantwortungsvoll mit ihren eigenen
Angelegenheiten umgehen. Dazu gehört die realistische Vorsorge
für Krisenzeiten. Zumindest die engere Umgebung (Nachbarn,
Freunde, Verwandte) sieht, daß wir durchaus in der Lage sind,
für uns selbst zu sorgen; ihr Vorurteil man müsse uns alles
abnehmen und uns bevormunden, wird durch die Realität
entkräftet.
Viele der angesprochenen Punkte der Vorsorge wären auch wichtig
für Menschen ohne psychische Probleme. Wie schnell ist ein Mensch
nach einem Unfall oder durch Alter nicht mehr in der Lage, seine
Angelegenheiten selbst zu regeln! Meine persönlichen Ideen und
Erfahrungen wollen in Form dieses Krisenkonzeptes anderen Anregung sein.
Autorin: Brigitte Weiß, Jahrgang 1955,
Diplom-Sozialpädagogin (FH), Psychiatrie-Erfahrung seit 1978. 1980
Diplom mit dem Examensschwerpunkt Jugend- und Erwachsenenbildung.
Mitglied des Bundesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen BPE e. V.;
Gründungsmitglied der Münchner Psychiatrie-Erfahrenen
MüPE e. V.; Organisatorin der Selbsthilfegruppe Stammtisch für Leute mit psychischen Problemen, München 1990 -2000
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